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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
14. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Rattaik Nr. 30 aus den Landgemeinden Ratteick, Steglin, Zirchow und Zirchow b. Mühle und dem Gutsbezirken Steglin und Zirchow (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Rattaik.
?
Namenswechsel von Rattaik zu Ratteick.
13. 2. 1879
Endhültige Feststellung des Amtsbezirks Ratteick Nr. 29 aus den Landgemeinden Neu Cösternitz, Steglin, Zirchow und Zirchow b. Mühle und dem Gutsbezirken Ratteick, Steglin und Zirchow (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
25. 6. 1900
Zusammenschluß der Landgemeinden Neu Steglin und Steglin und des Gutsbezirks Steglin zur Landgemeinde Steglin.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
15. 5. 1925
Eingliederung des Gutes Zirchow B in den Amtsbezirk Alt Zowen.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
7. 7. 1927
Eingliederung des Gutsbezirks Zirchow in die Landgemeinde Zirchow.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Ratteick (teilweise)3 in die Gemeinde Kuhtz im Amtsbezirk Soltikow.
1. 10. 1939
Eingliederung der Gemeinden
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Ratteick umfaßt die Gemeinden Ratteick, Steglin und Zirchow (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Ratteick): | ||||
- | 14. | 2. | 1874: | Rittergutsbesitzer Ludendorff in Rattaik für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 12. | 1898: | Gutsbesitzer Wilhelm Sietz in Zirchow B für 6 Jahre, |
- | . | 10. | 1904: | Rittergutsbesitzer Sietz in Zirchow für weitere 6 Jahre, |
- | . | 1. | 1911: | Gutsbesitzer Reinhold Köhn in Ratteick für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | 0,1010 ha. |
4 | 41,2645 ha. |
5 | 1,2341 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 4. 4. 2025.