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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
14. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Pustamin Nr. 3 aus den Landgemeinden Pustamin und Thyn und den Gutsbezirken Pustamin und Thyn (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Pustamin.
13. 2. 1879
Endhültige Feststellung des Amtsbezirks Pustamin Nr. 2 mit den Landgemeinden Pustamin und Thyn und den Gutsbezirken Pustamin und Thyn (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
26. 7. 1903
Zusammenschluß der Landgemeinde Thyn und des Gutsbezirks Thyn zur Landgemeinde Thyn.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Pustamin in die Landgemeinde Pustamin.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Pennekow (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Pennekow in die Gemeinde Pustamin.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Pustamin umfaßt die Gemeinden Pustamin und Thyn (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Pustamin?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Pustamin): | ||||
- | 14. | 2. | 1874: | Rittergutsbesitzer von Denzin in Pustamin für 6 Jahre, |
- | . | . | 1880: | Rittergutsbesitzer von Denzin in Pustamin für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | 1886: | Rittergutsbesitzer von Denzin in Pustamin für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | 1892: | Rittergutsbesitzer von Denzin in Pustamin für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | 1898: | Rittergutsbesitzer von Denzin in Pustamin für weitere 6 Jahre, |
- | . | 12. | 1903: | Rittergutsbesitzer von Denzin in Pustamin für weitere 6 Jahre, |
- | . | 1. | 1910: | Rechnungsführer Heyer in Pustamin für 6 Jahre, |
- | . | 1. | 1916: | Rechnungsführer Heyer in Pustamin für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | 1,9982 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 4. 4. 2025.