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Regierungsbezirk Westpreußen

1. 7. 1922
Eingliederung des Regierungsbezirks Marienwerder mit der Stadt und dem Stadtkreis Elbing, dem Landkreis Elbing und den Kreisen Marienburg (Westpr.), Marienwerder, Rosenberg i. Westpr. und Stuhm aus der Provinz Westpreußen (Rest) in der Provinz Ostpreußen;
Umbenennung des Regierungsbezirks Marienwerder in Westpreußen.;
Er wird verwaltet vom Regierungspräsidenten in Marienwerder.

1. 9. 1924
Eingliederung der Landgemeinden Tessensdorf und Willenberg aus dem Kreis Stuhm in den Kreis Marienburg (Westpr.).

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Freiwalde, Groß Wesseln, Herrenpfeil (teilweise), Pfarrwald und Vogelsang (teilweise) aus dem Landkreis Elbing in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Elbing.

17. 10. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Eichwalde und Spittelhof aus dem Landkreis Elbing in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Elbing.

1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Brakau (teilweise)1 aus dem Kreis Marienwerder in den Kreis Rosenberg i. Westpr.; Eingliederung der Gemeinde Laskowitz (teilweise)2 aus dem Kreis Rosenberg i. Westpr. in den Kreis Marienwerder;
Eingliederung der Gemeinden Rachelshof (teilweise)3 und Schulwiese (teilweise)4 aus dem Kreis Marienwerder in den Kreis Stuhm.

1. 1. 1939
Umbenennung der Kreise in Landkreise.

25. 10. 1939
Der Regierungsbezirk Westpreußen in der preußischen Provinz Ostpreußen umfaßt den Stadtkreis Elbing und die Landkreise Elbing, Marienburg (Westpr.), Marienwerder, Rosenberg i. Westpr. und Stuhm (6 Kreise).
Er wird zuletzt verwaltet vom Regierungspräsident in Marienwerder.

26. 10. 1939
Eingliederung des Regierungsbezirks Westpreußen in den neuen Reichsgau Westpreußen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 28. 10. 2006.