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Amtsbezirk Schrombehnen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Lauth Nr. 33 aus den Landgemeinden Lawdt, Lewitten, Moddien, Vierzighuben und Wöterkeim und den Gutsbezirken Fabiansfelde, Groß Lauth und Schultitten (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Lauth.
Bildung des Amtsbezirks Schrombehnen Nr. 37 aus der Landgemeinde Schrombehnen und dem Gutsbezirk Schrombehnen (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schrombehnen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

17. 7. 1905
Eingliederung des Gutsbezirks Wisdehnen (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Abschwangen in den Gutsbezirk Schultitten.

3. 3. 1919
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Lauth (teilweise)2 in den Gutsbezirk Schrombehnen im Amtsbezirk Schrombehnen.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Lauth und des Gutsbezirks Groß Karwinden aus dem Amtsbezirk Jesau in die Landgemeinde Lawdt;
Zusammenschluß der Landgemeinden Moddien und Wöterkeim und des Gutsbezirks Fabiansfelde zur neuen Landgemeinde Wöterkeim;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Schrombehnen (teilweise)3 und der Gutsbezirke Arweiden, Jesau und Marienhöh im Amtsbezirk Jesau zur neuen Landgemeinde Jesau;
Umwandlung des Gutsbezirks Schultitten (teilweise)4 in eine Landgemeinde gleichen Namens;
Eingliederung des Gutsbezirks Schultitten (Rest)5 in die Landgemeinde Vierzighuben.

14. 5. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Lewitten in den Amtsbezirk Uderwangen;
Eingliederung der Landgemeinde Schrombehnen in den Amtsbezirk Groß Lauth;
Eingliederung der Landgemeinde Vierzighuben in den Amtsbezirk Knauten;
Auflösung des Amtsbezirks Schrombehnen.

28. 5. 1930
Umbenennung des Amtsbezirks Groß Lauth in Schrombehnen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

6. 1. 1934
Umbenennung der Landgemeinde Lawdt in Groß Lauth.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1936
Eingliederung der Gemeinde Schultitten in die Gemeinde Schrombehnen.

1. 1. 1945 Der Amtsbezirk Schrombehnen umfaßt die Gemeinden Groß Lauth, Schrombehnen und Wöterkeim (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Schrombehnen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.