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Landkreis Allenstein

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815:
Danach sollen in der preußischen Provinz Preußen die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

1. 9. 1816
Eingliederung aus dem Regierungsbezirk Gumbinnen in den Regierungsbezirk Königsberg:

Eingliederung aus dem Regierungsbezirk Königsberg in den Regierungsbezirk Gumbinnen:

1. 2. 1818
Bildung des neuen Kreises Allenstein1 in der preußischen Provinz Ostpreußen, Regierungsbezirk Königsberg, aus den Kirchspielen:

Kreisstadt ist Allenstein.

13. 4. 1824
Zusammenfassung der Verwaltung der preußischen Provinzen Preußen und Westpreußen unter der Leitung des Danziger Oberpräsidenten.

14. 7. 1824
Verlegung des Amtssitzes des Oberpräsidenten von Danzig nach Königsberg i. Pr.

?. ?. 1828
Einführung der Kreisordnung für das Königreich Preußen vom 17. 3. 1828.

1. 7. 1867
Der Kreis Allenstein in der preußischen Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Allenstein.
Es gelten:

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.

1. 4. 1878
Auflösung der Provinz Preußen;
Bildung der neuen Provinz Ostpreußen aus den Regierungsbezirken Gumbinnen und Königsberg.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

15. 7. 1889
Eingliederung der Landgemeinde Münsterberg (teilweise) aus dem Kreis Heilsberg in den Kreis Allenstein.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

1. 11. 1905
Bildung des Regierungsbezirks Allenstein aus den Regierungsbezirken Gumbinnen (teilweise) und Königsberg (teilweise).

19. 7. 1908
Eingliederung der Landgemeinde Pulfnick (teilweise)3 aus dem Kreis Osterode in den Kreis Allenstein.

1. 4. 1910
Bildung des Stadtkreises Allenstein aus der Stadtgemeinde Allenstein, bisher Kreis Allenstein;
Umbenennung des Kreises Allenstein in Landkreis Allenstein.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen4.

1. 5. 1919
Eingliederung des Gutsbezirks Allenstein, Schloßfreiheit aus dem Landkreis Allenstein in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Allenstein.

1. 2. 1920
Allenstein: Sitz der Interalliierten Kommission.

12. 2. 1920
Eintreffen der Interalliierten Kommission in Allenstein.

11. 7. 1920
Volksabstimmung.

16. 8. 1920
Rückgabe des Abstimmungsgebietes an die deutsche Regierung.

18. 8. 1920
Abreise der Interalliierten Kommission;
Übergabe der Verwaltung.

15 11. 19285
Eingliederung des Gutsbezirks Sadlowo (teilweise)6 aus dem Landkreis Allenstein in den Kreis Rößel.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 19418
Eingliederung der Stadt Hohenstein i. Ostpr. (teilweise) und der Gemeinde Sensujen (teilweise) aus dem Landkreis Osterode i. Ostpr. In den Landkreis Allenstein;
Eingliederung der Gemeinden Grieslienen (teilweise) und Honigswalde (teilweise) aus dem Landkreis Allenstein in den Landkreis Osterode i. Ostpr.

1. 1. 1945
Der Landkreis Allenstein9 in der preußischen Provinz Ostpreußen, Regierungsbezirk Allenstein, umfaßt 131 Gemeinden/Gutsbezirke.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Allenstein.





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Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 10. 2004.