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14. 4. 1941
Die bisher jugoslawischen Bezirkshauptmannschaften Dravograd (teilweise), Kamnik, Kranj, Litija (teilweise), Ljubljana (teilweise), Logatec (teilweise), Radovljica (teilweise?) und Skofja Loka, treten von der Draubanschaft zum Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Sitz des Chefs der Zivilverwaltung ist die Gemeinde Veldes.
Vorläufige Umbenennung der Bezirkshauptmannschaften
12. 6. 1941
Umbenennung der Bezirkshauptmannschaft Bischoflack in Laak an der Zaier.
16. 6. 1941
Einführung der RM-Währung.
25. 6. 1941
Einführung der VO über die Verwaltung der Gemeinden1.
4. 7. 1941
Verdeutschung von Ortsnamen an Reichsbahnstrecken.
1. 8. 1941
Bildung des neuen Landkreise Krainburg, Radmannsdorf und Stein.
8. 8. 1941
Aussetzung der Zuteilung der Gemeinden Kaier, Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina zum Landkreis Radmannsdorf2.
14. 10. 1941
2. VO über die Verwaltungsgliederung3.
15. 10. 1941
Neufestlegung der Grenze zwischen den Landkreisen Krainburg, Radmannsdorf und Stein.
15. 11. 1941
Verlegung des Sitzes des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain von Veldes nach Klagenfurt.
20. 1. 1942
Auflösung der Bezirkshauptmannschaft Unterdrauburg.
Unterstellung der Gemeinden
4. 3. 1942
Einführung der Landschaftsbezeichnungen
24. 4. 1942
Rückwirkende Einführung des deutschen Bürgerlichen Rechts in den besetzten Gebietes Kärntens und Krains zum 6. 4. 1941.
1. 6. 1942
Einführung des deutschen Straßenverkehrsrechts in den besetzten Gebietes Kärntens und Krains zum 6. 4. 19414.
19. 9. 1942
Einführung der VO über die Strafrechtspflege in den besetzten Gebietes Kärntens und Krains.
1. 10. 1942
Einführung der VO über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains5.
1. 11. 1942
Aufhebung der Polizeigrenze zwischen dem Deutschen Reich und dem Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain.
1. 1. 1945
Das Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain umfaßt
Sitz des Chefs der Zivilverwaltung ist die Stadt Klagenfurt im Reichsgau Kärnten.
Chef der Zivilverwaltung (Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains): |
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- | 14. | 4. | 1941: | stellvertretender Gauleiter der NSDAP Franz Kutschera aus Klagenfurt, |
- | 18. | 11. | 1941: | Reichsstatthalter und Gauleiter der NSDAP Dr. Friedrich Rainer in Klagenfurt8. |
Fußnoten: | |
1 | Rückwirkende Gültigkeit zum 14. 4. 1941: das bisherige Gemeinderecht bleibt im wesentlichen aufrechterhalten; die Gemeinden werden durch bereits bestellte Gemeindekommissare verwaltet. |
2 | Bis zur Herstellung der Eisenbahnverbindung zwischen Krainburg und Radmannsdorf. |
3 | Die Landkreise werden weiterhin durch politische Kommissare geführt. |
4 | Kennzeichen an Kraftfahrzeugen: K. |
5 | Danach gilt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 zunächst nur in eingeschränkter Form. Die Gemeinden werden vorläufig von Gemeindekommissaren verwaltet. |
6 | Unter der Landschaftsbezeichnung Oberkrain. |
7 | Unter der Landschaftsbezeichnung Mießtal. |
8 | Bis 5. 1945. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 12. 2012.