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Generalgouvernement

26. 10. 1939
Bildung des Generalgouvernements für die besetzten polnischen Gebiete aus dem Grenzabschnitt Nord, Teilabschnitt Südostpreußen (teilweise) und den Militärbezirken Krakau und Lodz;
Einführung der Ersten Verordnung über den Aufbau der Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete; Bildung der Distrikte Krakau, Lublin, Radom und Warschau.
Dienstsitz des Generalgouverneurs für die besetzten polnischen Gebiete ist Krakau;
vorläufiger Sitz des Generalgouverneurs ist Lodsch.

9. 11. 1939
Eingliederung des Lodscher Gebietes in das Deutsche Reich und den Reichsgau Posen.

13. 11. 1939
Verlegung des Dienstsitzes des Generalgouverneurs für die besetzten polnischen Gebiete von Lodsch endgültig nach Krakau.

20. 11. 1939
Grenzbegradigung zum Deutschen Reich.

29. 11. 1939
Einführung der Verordnung über die Verwaltung der polnischen Gemeinden vom 28. 11. 1939.

28. 6. 1940
Einführung der Verordnung über Bildung und Verwaltung von Gemeindeverbänden im Generalgouvernement vom 27. 6. 1940.

31. 7. 1940
Umbenennung des Generalgouvernements für die besetzten polnischen Gebiete in Generalgouvernement;
Umbenennung des Amtes des Generalgouverneurs in Regierung des Generalgouvernements.

9. 12. 1940
Einführung der Zweiten Verordnung über den Aufbau der Verwaltung des Generalgouvernement vom 1. 12. 1940;
Umbenennung des Amtes des Generalgouverneurs in Regierung des Generalgouvernements;
Umbenennung der Stadtkreise in kreisfreie Städte;
Umbenennung der Landkreise in Kreishauptmannschaften.

1. 8. 1941
Eingliederung des Distrikts Galizien in das Generalgouvernement.

8. 9. 1941
Einführung der Zloty-Währung im Distrikt Galizien.

30. 9. 1941
Umbenennung der Bezeichnung Distriktschef in Gouverneur.

1. 11. 1941
Aufhebung der Zoll- und Polizeigrenze zwischen dem Distrikt Galizien und dem übrigen Generalgouvernement.

15. 11. 1941
Gebietsaustausch zwischen den Distrikten Galizien und Krakau1.

24. 11. 1942
Einführung der VO über die Errichtung von Gutsbezirken der Wehrmacht und der Waffen-SS im Generalgouvernement.

15. 7. 1943
Einführung der Verwaltungsanordnung vom 8. 7. 1943 über die Distrikts-, Kreis und Ortspolizeibehörden im Generalgouvernement.

3. 8. 1943
Der Generalgouverneur wird Reichsverteidigungskommissar für das Generalgouvernement.

1. 1. 1944
Das Generalgouvernement umfaßt umfaßt die Distrikte Galizien, Krakau, Radom, Lublin und Warschau (5 Distrikte mit 59 Stadtkreisen/Kreishauptmannschaften).
Sitz der Verwaltung ist Krakau.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 31. 7. 2009.