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Amtsbezirk Schüddelkau

10. 1. 1920
Der Amtsbezirk Kelpin im Kreis Danziger Höhe umfaßt die Landgemeinden Hoch Kelpin, Richthof und Schüddelkau und die Gutsbezirke Klein Kelpin, Nenkau, Ottomin, Forst und Rambau (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Kelpin.
Der Amtsbezirk Schönfeld im Kreis Danziger Höhe umfaßt die Landgemeinden Kowall und Schönfeld und die Gutsbezirke Matzkau, Schönfeld und Zankenzin (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Matzkau.
Es gelten weiterhin:

17. 7. 1923
Bildung der Landgemeinde Richthof aus der Landgemeinde Richthof (Rest)1.

1. 10. 1929
Eingliederung der Gutsbezirke

Umbenennung der Landgemeinden

Eingliederung der Gutsbezirke Schönfeld und Zankenzin in die Landgemeinde Schönfeld.

1. 4. 1934
Bildung der Landgemeinde Klein Kelpin aus der Landgemeinde Kelpin (teilweise)4.

1. 4. 1937
Auflösung der Amtsbezirke Kelpin und Schönfeld;
Bildung des Amtsbezirks Schüddelkau aus den Landgemeinden Kelpin, Klein Kelpin, Kowall, Ottomin, Schönfeld und Schüddelkau.

31. 8. 1939
Der Amtsbezirk Schüddelkau umfaßt die Landgemeinden Kelpin, Klein Kelpin, Kowall, Ottomin, Schönfeld und Schüddelkau (6 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Kelpin.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 27. 3. 2010.