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13. 7. 1870
Emser Depesche.
19. 7. 1870
Kriegserklärung Frankreichs an Preußen.
2. 8. 1870
Gefecht bei Saarbrücken.
4. 8. 1870
Einmarsch der Truppen des Norddeutschen Bundes, der Königreiche Bayern und Württemberg und der Großherzogtümer Baden und Hessen in das Kaiserreich Frankreich.
Schlacht bei Weißenburtg.
6. 8. 1870
Schlacht bei Spichern und Wörth.
12. 8. 1870
Abschaffung der Konskription.
30. 8. 18701
Bildung des Generalgouvernemnts im Elsaß aus den okkupierten2 Distrikten des Elsaß.
Proklamation des Generalgouverneurs an die Einwohner des Elsaß.
Vorläufiger Sitz des Generalgouverneurs ist Hagenau.
Es umfaßt die Departemens
28. 9. 1870
Kapitulation der Festung Straßburg.
4. 10. 1870
Bildung der Oberpostdirektion Elsaß in Straßburg.
8. 10. 1870
Verlegung des Sitzes des Generalgouveneurs und des Präfekten des Departements Oberrhein von Hagenau nach Straßburg.
27. 10. 1871
Kapitulation der Festung Metz.
16. 10. 1870
Bildung der Oberpostdirektion Deutsch Lothringen in Nanzig.
5. 11.1870
Verlegung des Sitzes der Oberpostdirektion Loithringen von Nanzig nach Metrz.
8. 11. 1870
Festsetzung des Währungskurses:
15. 11. 1870
Bildung des Kreises (Arronsissements) Molsheim im Departement Niederrhein aus den Kantonen
25. 11. 1870
Kapitulation der Festung Thionville.
?. 12. 1870
Kapitulation der Festung Pfalzburg.
11. 1. 1871
Bildung der Kreise Erstein, Hagenau, Schlettstadt und Weißenburg im Departement Niederrhein.
24. 1. 1871
Bildung des Landkreises Straßburg und des Kreises Zabern im Departement Niederrhein:
die Stadt Straßburg bildet einen Stadtkreis.
30. 1. 1871
Bildung des Kreises Thann im Departement Oberrhein.
4. 2. 1871
Bildung der Kreise Altkirch, Mülhausen, Gebweiler im Departement Oberrhein.
6. 2. 1871
Bildung der Kreise Belfort, Colmar und Rappoltsweiler im Departement Oberrheinß.
16. 2. 1871
Kapitulation der Festung Belfort.
2. 3. 1871
Abtretung6 der Gebiete der Französischen Republik östlich der Demarkationslinie7 an dass Deutsche Reich.
12. 3. 1871
Bildung des Stadtkreises Metz, des Landkreises Metz und der Kreise Bolchen (Boulay), Diedenhofen, Forbach, Saarburg, Saargemünd und Salzburg (Château-Salins) im Departement Deutsch Lothringen.
27. 3. 1871
Kapitulation der Festung Bitsch.
21. 5. 18718
Grenzmodifikationen19 durch den Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich vom 10. 5. 1871.
28. 6. 187110
Die Departements Deutsch Lothringen, Niederrhein und Oberrhein treten als Elsaß-Lothringen11 zum Deutschen Reich12.
Es gilt das französische Gesetz vom 18. 7. 1837 über die Gemeindeverwaltung.
6. 9. 1871
Einsetzung eines Oberpräsidenten in Strasburg.
1. 10. 1871
Einführung der Verordnung über die Einteilung der Friedensgerichte vom 7. 8. 18713.
31. 10. 1871
Abtretung14 der Gemeinden Avricourt (teilweise)15, Igney, Raon-Les-Leaux16 und Raon-sur-Plaine (teilweise)17 aus dem Kanton ? im Landkreis Metz, Bezirk Lothringen, an die Französische Republik.
Diese übernimmt im Gegenzug die Kosten für die Herstellung eines Bahnhofs an einer von der deutschen Regierung zu bezeiuchnenden Stelle, welche den militärischen und den Verkehsrinteressen in gleichem Maße genügt wie der von Avricourt.
1. 2. 1872
Umbenennung der Departements
Umbenennung der Unterpräfekten in Bezirkspräsidenten.
20. 1. 1872
Einführung des Gesetzes betreffend die Verwaltung vom 30. 12. 187118.
1. 3. 1873?
Eingliederung der Gemeinde Raon-les-Leaux19 aus dem Kreis Saarburg, Bezirk Lothringen, in den Kreis Molsheim, Bezirk Unterelsaß.
1. 1. 1874
Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. 4. 1871.
22. 6. 1877
Namensänderungen von 90 Gemeinden im Bezirk Lothringen.
1. 10. 1879
Einführung des Gesetzes betreffend die Verfassung und Verwaltung Elsaß-Lothringens.
14. 5. 1884?
Eingliederung der Gemeinden
1. 4. 1896
Einführung der Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. 6. 1895.
1. 9. 1911
Einführung des Gesetzes über die Verfassung Elsaß-Lothringens 31. 5. 1911.
2. 9. 1915
Umbenennnung von Ort- und Flurnamen.
23. 3. 1917
Verlegung des Sitzes der Kreisdirektionen
10. 11. 1918
Das Reichsland Elsaß-Lothrimgen umfaßt die Bezirke Lothringen, Oberelsaß und Unterelsaß (3 Bezirke mit 23 Kreisen).
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Straßburg.
11. 11. 1918
Waffenstillstand von Compiègne;
Räumung des Reichslandes Elsaß-Lothringen von deutschen Truppen innerhalb von 15 Tagen.
10. 1. 1920
Abtretung des Reichslandes Elsaß-Lothringen an die Französische Republik.
1. 4. 1896
Einführung der Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. 6. 1895.
1. 9. 1911
Einführung des Gesetzes über die Verfassung Elsaß-Lothringens.
2. 9. 1915
Umbenennnung von Orts- und Flurnamen.
23. 3. 1917
Verlegung des Sitzes der Kreisdirektionen:
10. 11. 1918
Das Reichsland Elsaß-Lothringen umfaßt die Bezirke Lothringen, Oberelsaß und Unterelsaß (3 Bezirke mit 23 Kreisen).
Sitz der Verwaltung ist die Straßburg.
11. 11. 1918
Waffenstillstand von Compiègne;
Räumung des Reichslandes Elsaß-Lothringen von deutschen Truppen innerhalb von 15 Tagen.
10. 1. 1920
Abtretung des Reichslandes Elsaß-Lothringen an die Französische Republik.
Generalgouverneur (Generalgouvernemnt im Elsaß): | ||||
- | 30. | 8. | 1870: | Generallieutenant Graf von Bismarck-Bohlen, Kommandant von Berlin und Chef der Landgendarmerie aus Berlin. |
Zivilkommisar (Zivilgouvernement im Elsa): | ||||
- | 30. | 8. | 1870: | Regierungspräsident Dr. iur. Friedrich Kühlwette aus Düsseldorf20. |
Oberpräsident (Elsaß-Lothringen/Reichsland Elsaß-Lothringen): | ||||
- | 6. | 9. | 1871: | Oberpräsident Eduard Moeller aus Cassel21. |
Statthalter (Reichsland Elsaß-Lothringen): | ||||
- | . | 7. | 1879: | Generalfeldmarschall Edwin von Manteuffel aus Berlin?22. |
- | . | . | 1885: | deutscher Botschafter Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst aus Paris23, |
- | . | . | 1894: | Hermann Fürst zu Hohenlohe-Langenburg aus Langenburg, |
- | . | . | 1907: | deutscher Gesandter Karl Graf von Wedel aus Wien, |
- | . | . | 1914: | preußischer Innenminister Johann von Dallwitz aus Berlin24, |
- | 14. | 10. | 1918: | Bürgermeister Dr. rer. pol. Rudolf Schwander aus Straßburg25. |
Fußnoten: | |
1 | Veröffentlichung der entsprechenden Anrodnungen der norddeutschen Besatzungsmacht in Nr. 1 der Amtlichen Nachrichten vom 1. 9. 1870. Tage. |
2 | Die eingeschlossenen Festungen Bitsch, Pfalzburg, Metz, Thionville und Straßburg, ferner das südliche Elsaß befinden sich noch in französischer Hand. |
3 | Kantone Château-Salins und Saargemünd. |
4 | Kantonen Metz und Thionville, |
5 | Gemeinden Bourg-Bruche, Colroy-la-Roche, Plaine, Raunupt, Saales, Saulxures und St. |
6 | Völkerrechtlicher Verzicht zugunsten des Deutschen Reiches durch das Inkrafttreten des Präliminarfriedens vom 26. 2. 1871 (Austausch der Ratifikationsurkunden in Versailles).. |
7 | Die Demarkationslinie beginnt an der nordwestlichen Grenze des Kantons Cattenom gegen das Großherzogthum Luxemburg, folgt südwärts den westlichen Grenzen der Kantons Cattenom und Thionville, durchschneidet den Kanton Briey, indem sie längs der westlichen Grenzen der Gemeinden Montois-la-Momtange und Roncort, sowie der östlichen Grenzen der Gemeinden St. Marie-aux-Chenes, Saint-Ail, Habonville hinläuft, berührt die Grenze des Kantons Gorze, welche sie längs der Grenzen der Gemeinden Vionville, Bouxieres und Onville durchschneidet, folgt der Südwest- beziehungsweise Südgrenze des Arrondissements Metz, der Westgrenze des Arrondissements Chateau-Salins bis zur Gemeinde Pettencourt, von der sie die West- und Südgrenze einschließt, und folgt dann dem Kamme der zwischen der Seille und dem Moncel gelegenen Berge bis zur Grenze des Arrondissements Saarburg südlich von Garde. Sodann fällt die Demarkationslinie mit der Grenze dieses Arrondissements bis zur Gemeinde Tanconville zusammen, deren Nordgrenze sie berührt, von dort folgt sie dem Kamme der zwischen den Quellen der weißen Saar und der Vezouze befindlichen bergzüge bis zur Grenze des Kantons Schirmeck, geht entlang der westlichen Grenze dieses Kantons, schließt die Gemeinden Saales, Bourg-Bruche, Colroy-la-Roche, Plaien, Ranrupt, Saulxures und St.-Blaise-la-Roche im Kanton Saales ein und fällt damit mit der westlichen Grenze der Departements Nieder- und Oberrhein bis zum Kanton Belfort zusammen. Sie verläßt dessen Südgrenze unweit von Vourvenans, durchschreitet den Kanon Delle an den Südgrenzen der Gemeinden Bourogne und Froide-Fontaine und erreicht die Schweizergrenze, indem sie längs der Ostgrenzen der Gemeinden Jonchery und Delle hinläuft. Die angegebene Grenzlinie hat indessen mit Übereinstimmung beider vertragenden Theile folgende Abänderungen erfahren: IM ehemaligen Mosel-Departement werden die Dörfer St. Marie-aux-Chênes bei St. Privat-la-Montagne und Vionville, westlich von Rezonville, an Deutschland abgetreten. Dagegen werden die Stadt und die Festungswerke von Belfort mit einem später festzustellenden Rayon bei Frankreich verbleiben. |
8 | Inkrafttreten des Friedensvertrages vom 10. 5. 1871 (Austausch der Ratifikationsurkunden in Frankfurt a. M.). |
9 | Die Entfernung zwischen der Stadt Belfort und derjenigen Grenz-Linie, welche ursprünglich bei den Verhandlungen in Versailles vorgeschlagen und auf der, der ratifizierten Urkunde des Präiminar-Vertrages vom 26. Februar 1871 beigefügten Karte eingetragen ist, soll als Bezeichnung des Maßes für den Rayon angesehen werden, welcher zufolge der bezüglichen Verabredung im ersten Artikel der Präliminarien mit der Stadt und den Befestigungen von Belfort bei Frankreich bleiben soll. Die deutsche Regierung ist bereit, diesen Rayon dergestalt zu erweitern, daß derselbe umfaßt: die Kantons Belfort, Delle und Giromagny und den westlichen Teil des Kantons von Fontaine, welcher einer Linie von dem Punkte, wo der Rhein-Rhone-Kanal aus dem Kanton von Delle austritt, im Süden von Montreux-Chateau bis zur Nordgrenze des Kantons zwischen Bourg und Félon, wo dies Linie die Ostgrenze des Kantons Giromagny erreicht. Die deutsche Regierung wird indessen die vorerwähnten Gebietstheile nur unter der Bedingung abtreten, daß die französische Republik ihrerseits in eine Grenzberichtigung längs den westlichen Grenzen der Kantone von Cattenom und Thionville willigt. welche an Deutschland das Gebiet östlich einer Linie überläßt, die von der Grenze gegen Luxemburg zwischen Husigny und Redingen ausgeht, die Dörfer Thil und Villerupt bei Frankreich läßt, sich zwischen Erronville und Aumetz, zwischen Beuvillers und Bulange, zwischen Trieux und Lomeringen fortsetzt und die alte Grenzlinie zwischen Avril und Moyeuvre erreicht. |
10 | 14 Tage nach Bekanntgabe im Reichsgesetzblatt 1871. |
11 | Die Staatsgewalt in Elsaß und Lothringen übt der Kaiser aus. Bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Reichsverfassung ist er - bei der Ausübung der Gesetzgebung an die Zustimmung des Bundesrathes, - bei der Aufnahme von Anleihen oder Übernahme von Garantien für Elsaß und Lothringen, durch welche irgend eine Belastung des Reichs herbeigeführt wird, auch an die Zustimmung des Reichstages gebunden. |
12 | Staatsrechtliche Eingliederung durch das Reichsgesetz vom 9. Juni 1871 über die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reich. |
13 | Danach umfaßt der Landgerichtsbezirk Metz 15, der Landgerichtsbezirk Saargemünd 9, der Landgerichtsbezirk Zabern 10, der Landgerichtsbezirk Straßburg 9, der Landgerichtsbezirk Colmar 16 und der Landgerichtsbezirk Colmar 12 Friedensgerichte. |
14 | Datum der Ratifikation der Zusätzlichen Übereinkunft zu dem Friedensvertrag zwischen Deutschland und Frankreich vom 12. 10. 1871. |
15 | Zwischen der Gemeinde Igney bis zu und einschließlich der Eisenbahn von Paris nach Avricourt und der Eisenbahn von Avricourt nach Cirey. |
16 | Mit Ausschluß alles innerhalb des Gemeindbezirks befindlichen, dem Staate gehörigen Grundeigentums, sowie der Gemeinde- und Privatgrundstücke, welche von den vorbezeichneten Staatsgrundstücken eingeschlossen sind. |
17 | Mit Ausschluß alles innerhalb des Gemeindbezirks befindlichen, dem Staate gehörigen Grundeigentums, sowie der Gemeinde- und Privatgrundstücke, welche von den vorbezeichneten Staatsgrundstücken eingeschlossen sind. |
18 | Dieses Gesetz regelte vorläufig die staatsrechtlcihe Eingliederung in das Deutsche Reich. Der Oberpräsident war dem Kaiser unterstellt; ihm war ein Kaiserlicher Rat beigegeben. Die künftigen Bezirkspräsidenten und die Kreisdirektoren erhileten die Befugnisse der bisherigen Präfekten und Unterpräfekten. |
19 | Zu Lothringen gehörender Teil. |
20 | 12. 7. 1871 Amt niedergelegt; 1. 9. 1871 als Oberpräsident nach Münster i. W. |
21 | Einschließlich der Geschäfte des bisherigen Zivilgouverneurs; 1879 ausgeschieden. |
22 | 1919 als Oberpräsident nach Wiesbaden. |
23 | 1894: Deutscher Reichskanzler und Preußischer Ministerpräsident. |
24 | 2. 8. 1919 gestorben. |
25/a> | 1919 als Oberpräsident nach Wiesbaden. |
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Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 15. 8. 2018.