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1. 9. 1939
Der bisher Danziger Amtsbezirk Schönbaum im Landkreis Danziger Niederung mit den Landgemeinden Landgemeinden Freienhuben, Letzkauerweide, Nickelswalde, Prinzlaff, Schönbaum und Schönbaumerweide und den Gutsbezirk Steegen, Forst (teilweise) tritt zum Deutschen Reich (6 1/? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schönbaum.
Es gelten weiterhin
1. 10. 1939
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. 9. 19391.
31. 10. 1939
Der Amtsbezirk Schönbaum umfaßt die Landgemeinden Landgemeinden Freienhuben, Letzkauerweide, Nickelswalde, Prinzlaff, Schönbaum und Schönbaumerweide und den Gutsbezirk Steegen, Forst (teilweise) (6 1/? Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 11. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Schönbaum in den Landkreis Großes Werder.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Schönbaum): | ||||
- | 1. | 4. | 1939: | Tierarzt Fritz Schröder in Schönbaum für 4 Jahre. |
- | . | . | 1941: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnote: | |
1 | Sie sollte zum 1. 4. 1940 in der ehemaligen Freien Stadt Danzig und im besetzten Westpreußen in Kraft treten; Aufhebung durch die Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 12. 2007.