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Amtsbezirk Mühlbanz

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

27. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Mühlbanz Nr. 37 aus den Landgemeinden Mahlin und Mühlbanz und dem Gutsbezirk Mühlbanz (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Vorwerk Mühlbanz.

4. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Mühlbanz Nr. 38 mit den Landgemeinden Mahlin und Mühlbanz und dem Gutsbezirk Mühlbanz (3 Gemeinden/Gutsbezirke).

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

6. 9. 1881
Bildung der Landgemeinde Wiesenau aus dem Gutsbezirk Mühlbanz, Domäne (teilweise)1.

6. 4. 1882 Eingliederung des Gutsbezirks Mühlbanz, Domäne (teilweise)2 in die Landgemeinde Güttland.

30. 9. 1887
Der Amtsbezirks Mühlbanz umfaßt die Landgemeinden Mahlin und Mühlbanz und den Gutsbezirk Mühlbanz (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Gut Mühlbanz.

1. 10. 1887
Eingliederung des Amtsbezirks Mühlbanz in den Kreis Dirschau.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 15. 14 2025.