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1. 9. 1939
Der bisher Danziger Amtsbezirk Müggenhahl im Landkreis Danziger Niederung mit den Landgemeinden Müggenhahl und Rostau tritt zum Deutschen Reich (2 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Müggenhahl.
Es gelten weiterhin
1. 10. 1939
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. 9. 19391.
1. 12. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Müggenhahl in den Landkreis Danzig.
1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1942
Eingliederung der Gemeinde
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Müggenhahl umfaßt die Gemeinden Müggenhahl und Nobel (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Müggenhahl?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Müggenhahl): | ||||
- | 1. | 4. | 1936: | Bauer Arno Behrendt in Müggenhahl für 4 Jahre, |
- | . | . | 1940: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Ortsgruppenleiter der NSDAP (15. Ortsgruppe Müggenhahl): | ||||
- | . | 1941: | Ernst Ziemann in Rheda?. |
Fußnote: | |
1 | Sie sollte zum 1. 4. 1940 in der ehemaligen Freien Stadt Danzig und im besetzten Westpreußen in Kraft treten; Aufhebung durch die Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 15. 4. 2025.