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1. 9. 1939
Der Amtsbezirk Kahlbude mit den Landgemeinden Babental, Jenkau, Löblau, Oberkahlbude und Schaplitz tritt zum Deutschen Reich (5 Gemeinden).
Er wird verwaltet vom Amtsvorsteher in Oberkahlbude.
Es gelten weiterhin
1. 10. 1939
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. 9. 19391.
1. 12. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Kahlbude in den Landkreis Danzig.
1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Kahlbude umfaßt die Gemeinden Babental, Jenkau, Löblau, Oberkahlbude und Schaplitz (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Oberkahlbude?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Kahlbude): | ||||
- | 21. | 2. | 1938: | Sturmhauptführer Willi Freude in Oberkahlbude für 4 Jahre. |
- | . | . | 1942: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Ortsgruppenleiter der NSDAP (10. Ortsgruppe Kahlbude): | ||||
- | . | 6. | 1941: | Herbert Brial in Löblau. |
Fußnote: | |
1 | Sie sollte zum 1. 4. 1940 in der ehemaligen Freien Stadt Danzig und im besetzten Westpreußen in Kraft treten; Aufhebung durch die Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 4. 2025.