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Amtsbezirk Hohenstein

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872. Es gelten

27. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Hohenstein Nr. 38 im Landkreis Danzig aus den Landgemeinden Hohenstein und Schönwarling und dem Gutsbezirk Uhlkau (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Uhlkau.
Bildung des Amtsbezirks Rambeltsch Nr. 36 im Landkreis Danzig aus den Landgemeinden Kohling und Rambeltsch und dem Gutsbezirk Senslau(3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Senslau.

4. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Hohenstein Nr. 37 mit den Landgemeinden Hohenstein, Kohling und Rambeltsch (3 Gemeinden).

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

30. 9. 1887
Der Amtsbezirk Hohenstein umfaßt die Landgemeinden Hohenstein, Kohling und Rambeltsch (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Kohling.

1. 10. 1887
Eingliederung der Amtsbezirks Hohenstein in den Kreis Dirschau.


1. 9. 1939
Der Amtsbezirk Hohenstein im Landkreis Danziger Höhe mit den Landgemeinden Hohenstein, Kohling, Rambeltsch, Schönwarling und Uhlkau tritt zum Deutschen Reich (5 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Hohenstein.
Es gelten weiterhin

1. 10. 1939
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. 9. 19391.

1. 12. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Hohenstein in den Landkreis Danzig.

1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Hohenstein umfaßt die Gemeinden Hohenstein, Kohling, Rambeltsch, Schönwarling und Uhlkau (5 Gemeinden).



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 4. 2025.