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1. 9. 1939
Der Amtsbezirk Güttland im Landkreis Danziger Niederung mit den Landgemeinden Güttland, Kriefkohl und Stüblau tritt zum Deutschen Reich (3 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Güttland.
Es gelten weiterhin
1. 10. 1939
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. 9. 19391.
1. 12. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Güttland in den Landkreis Danzig.
1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Güttland umfaßt die Gemeinden Güttland, Kriefkohl und Stüblau (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Güttland?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Güttland): | ||||
- | 1. | 4. | 1936: | Pächter Otto Bietau in Güttland für 4 Jahre. |
- | . | . | 1940: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Ortsgruppenleiter der NSDAP (6. Ortsgruppe Gütttland): | ||||
- | . | 6. | 1941: | Bernhard Rdig in Güttland.: |
Fußnote: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 4. 2025.