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1. 9. 1939
Der Amtsbezirk Groß Plehnendorf im Landkreis Danziger Niederung mit den Landgemeinden Groß Plehnendorf, Klein Plehnendorf, Neuendorf (Post Danzig), Quadendorf, Reichenberg und Weßlinken tritt zum Deutschen Reich (6 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Plehnendorf.
Es gelten weiterhin
1. 10. 1939
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. 9. 19391.
1. 12. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Groß Plehnendorf in den Landkreis Danzig.
1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1942
Eingliederung der Gemeinde Klein Plehnendorf (teilweise)2 in die Hansestadt und den Stadtkreis Danzig.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Plehnendorf umfaßt die Gemeinden Groß Plehnendorf, Klein Plehnendorf, Neuendorf (Post Danzig), Quadendorf, Reichenberg und Weßlinken (6 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Plehnendorf.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Groß Plehnendorf): | ||||
- | 1. | 4. | 1936: | Mechaniker Paul Harder in Groß Plehnendorf für 4 Jahre, |
- | . | . | 1940: | ?, |
- | 3. | 1. | 1945: | Bauer Hermann Zielke in Groß Plehnendorf. |
Fußnoten: | |
1 | Sie sollte zum 1. 4. 1940 in der ehemaligen Freien Stadt Danzig und im besetzten Westpreußen in Kraft treten; Aufhebung durch die Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939. |
1 | Die Weichselinsel Krakauer Kämpe sowie der Zugang zur Kämpe im Außendeich des Südufers der Weichsel mit 2 Parzellen. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 4. 2025.