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Amtsbezirk Goldkrug

1. 9. 1939
Der Amtsbezirk Goldkrug im Landkreis Danziger Höhe mit der Landgemeinde Goldkrug tritt zum Deutschen Reich (1 Gemeinde).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Goldkrug.
Es gelten weiterhin

1. 10. 1939
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. 9. 19391.

1. 12. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Goldkrug in den Landkreis Danzig.

1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Goldkrug umfaßt die Gemeinde Goldkrug (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Goldkrug.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 4. 2025.