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1. 9. 1939
Der Amtsbezirk Goldkrug im Landkreis Danziger Höhe mit der Landgemeinde Goldkrug tritt zum Deutschen Reich (1 Gemeinde).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Goldkrug.
Es gelten weiterhin
1. 10. 1939
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. 9. 19391.
1. 12. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Goldkrug in den Landkreis Danzig.
1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Goldkrug umfaßt die Gemeinde Goldkrug (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Goldkrug.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Goldkrug): | ||||
- | 1. | 1. | 1934: | Gemeindevorsteher ? in Goldkrug2. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Bis ?. 1945. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 4. 2025.