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1. 9. 1939
Der Amtsbezirk Fischerbabke im Landkreis Danziger Niederung mit den Landgemeinden Fischerbabke, Glabitsch, Groschkenkampe, Haus- u. Laschkenkampke, Junkertroyl, Poppau und Steegnerwerder tritt zum Deutschen Reich (7 Gemeinden).
Er wird verwaltet vom Amtsvorsteher in Groschkenkampe.
Es gelten weiterhin
1. 10. 1939
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. 9. 19391.
31. 10. 1939
Der Amtsbezirk Fischerbabke umfaßt die Landgemeinden Landgemeinden Fischerbabke, Glabitsch, Groschkenkampe, Haus- u. Laschkenkampke, Junkertroyl, Poppau und Steegnerwerder (7 Gemeinden).
Er wird verwaltet vom Amtsvorsteher in Groschkenkampe.
1. 11. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Fischerbabke in den Landkreis Großes Werder.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Fischerbabke): | ||||
- | 1. | 4. | 1936: | Bauer Johannes Barwich in Groschkenkampe für 4 Jahre. |
Fußnoten: | |
1 | Sie sollte zum 1. 4. 1940 in der ehemaligen Freien Stadt Danzig und im besetzten Westpreußen in Kraft treten; Aufhebung durch die Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 4. 2025.