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1. 1. 1914
Bildung des Amtsbezirks Emaus im Kreis Danziger Höhe aus der Landgemeinde Emaus, bisher Amtsbezirk Wonneberg (1 Gemeinde).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Emaus.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
9. 1. 1920
Der Amtsbezirk Emaus umfaßt die Landgemeinde Emaus (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Emaus.
10. 1. 1920
Abtretung des Amtsbezirks Emauss an die Alliierten und Assoziierten Hauptmächte zur Bildung der Freien Stadt Danzig.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Emaus): | |||||
- | 1. | 1. | 1914: | Gemeindevorsteher ? in Emaus. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 4. 2025.